Tierhaltung in den Ferienwohnungen      
 Grundsätzlich ist Tierhaltung ohne das OK des Vermieters nicht erlaubt.

—  Sollte eine Erlaubnis vorliegen, so ist der Tierhalter / Mieter zu folgendem verpflichtet:
- Schlafkorb bzw. –decken sind mitzubringen. Es versteht sich hoffentlich von selbst, das hauseigene Decken und  Kissen nicht
  genutzt werden dürfen.
- Schlafzimmer, Betten und Wohnzimmergarnituren sind für die Tiere tabu.
- Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind, sind sofort zu melden.
- Verunreinigungen, die durch ein Bedürfnis des Tieres hervorgegangen sind, müssen sofort gründlich gereinigt  werden.
  Waschsauger ist vorhanden.
- Die Ferienwohnung öfters zu reinigen bzw. zu staubsaugen.

—Bitte haben Sie Verständnis, das Hunde ihre Notdurft (hierzu gehört auch das Urinieren) nicht auf dem Grundstück
   verrichten dürfen.  Sollte doch einmal etwas passieren, so ist der Umstand sofort zu entfernen, bzw. mit Wasser
   zu säubern. Im übrigen bin ich der Meinung, dass man den Hundekot mit einer Plastiktüte aufnehmen kann und dann
   entsorgt

—Die Tiere sind frei von Ungeziefer zu halten. Sollte es eventuell doch zu einem Befall der Tiere, und somit der Wohnung, von
   Flöhen etc. gekommen sein, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen, damit entsprechende Gegenmassnahmen getroffen
   werden können. Der Tierhalter haftet auch für Massnahmen, die aufgrund der Entwicklung von Parasiten noch nach Wochen
   auftreten können.
   Wir hatten bereits durch das Fehlverhalten einer Familie einen Schaden von 1800,- DM. Daher ist es auch nicht gestattet,
   fremde Tiere, z. B. Katzen mit in die Ferienwohnung zu nehmen. Sollten Sie jedoch Interesse an vermeintlich herumlaufende
   Katzen etc... haben und sind sicher, dass Sie den Tieren, auch über den Urlaub hinaus, ein Zuhause geben wollen, helfen wir
   Ihnen gerne weiter.

--Es ist nicht gestattet, Hunde in der Wohnung alleine zu lassen, oder unbeaufsichtigt über das Grundstück laufen zu lassen.
  schliesslich wollen sie ja gemeinsam Urlaub machen

—Schäden bzw.. Mehraufwand an Endreinigung, die durch die Tiere entstanden sind, können auch nachträglich in Rechnung 
   gestellt werden.               

Das Schreiben ist Bestandteil des Mietvertrages bzw. der Hausordnung                                                                  
Fasaneneck / An d‘ Kark            Ihre Vermieter Utgast, Jan. 2000